Baumeldung
Baumeldung für Solaranlagen
Seit 2014 sind die meisten Aufdach-Solaranlagen in der Schweiz meldepflichtig statt baubewilligungspflichtig. Die genauen Regeln variieren jedoch nach Kanton und Gemeinde.
Meldepflichtig
Vereinfacht
Meldeverfahren
Vereinfachte Meldung ohne Baubewilligung. Gilt in der Regel für standardmässige Aufdach-Solaranlagen ohne Denkmalschutzauflagen. Die Anlage darf nach Einreichung der Meldung errichtet werden, sofern die Gemeinde nicht innerhalb der Frist Einspruch erhebt.
Bewilligungspflichtig
Vollständig
Baubewilligungsverfahren
Vollständiges Baubewilligungsverfahren erforderlich. Betrifft typischerweise Anlagen in Schutzzonen, an denkmalgeschützten Gebäuden oder solche, die bestimmte Grössenschwellen überschreiten. Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate.
Kantone
Verfahren nach Kanton
Jeder Kanton regelt das Baumeldeverfahren für Solaranlagen individuell. Wählen Sie Ihren Kanton, um die geltenden Vorschriften einzusehen.
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Nächste Schritte
Baumeldungen automatisieren
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